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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2019 - L 13 AS 115/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,86088
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2019 - L 13 AS 115/19 B ER (https://dejure.org/2019,86088)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.08.2019 - L 13 AS 115/19 B ER (https://dejure.org/2019,86088)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. August 2019 - L 13 AS 115/19 B ER (https://dejure.org/2019,86088)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2019 - L 13 AS 115/19
    Würde die für die Prüfung des geltend gemachten Leistungsanspruchs erforderliche Klärung der Sach- und Rechtslage weitere Aufklärungsmaßnahmen erfordern, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden könnten, kann über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes auf der Grundlage einer Folgenabwägung entschieden werden (vgl. zum Vorstehenden: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 6. Februar 2013 - 1 BvR 2366/12 - juris Rn. 2 f. und vom 6. August 2014 - 1 BvR 1453/12 - juris Rn. 9 ff.).
  • BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2019 - L 13 AS 115/19
    Dies bedeutet aber nicht, dass im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes abweichend von der gesetzlichen Beweislastverteilung zu Gunsten der Antragsteller entschieden werden muss, wenn am Vorliegen des Anspruchsvoraussetzungen Zweifel bestehen und diese mangels ausreichender Mitwirkung die Sachverhaltsaufklärung verhindern (BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 1 BvR 20/10).
  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2019 - L 13 AS 115/19
    Würde die für die Prüfung des geltend gemachten Leistungsanspruchs erforderliche Klärung der Sach- und Rechtslage weitere Aufklärungsmaßnahmen erfordern, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden könnten, kann über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes auf der Grundlage einer Folgenabwägung entschieden werden (vgl. zum Vorstehenden: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 6. Februar 2013 - 1 BvR 2366/12 - juris Rn. 2 f. und vom 6. August 2014 - 1 BvR 1453/12 - juris Rn. 9 ff.).
  • LSG Hessen, 08.08.2008 - L 7 AS 149/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - unklare Einkommens- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2019 - L 13 AS 115/19
    Lässt sich der Sachverhalt mangels Mitwirkung des Antragstellers nicht klären, ist ihm einstweiliger Rechtsschutz zu versagen (Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. September 2008 - L 20 B 86/08 AS ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 8. August 2008 - L 7 AS 149/08 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - L 20 B 86/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2019 - L 13 AS 115/19
    Lässt sich der Sachverhalt mangels Mitwirkung des Antragstellers nicht klären, ist ihm einstweiliger Rechtsschutz zu versagen (Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. September 2008 - L 20 B 86/08 AS ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 8. August 2008 - L 7 AS 149/08 B ER).
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